Bischofsweihe - Katholisch
Durch die B., die oberste Stufe des Weihesakramentes, wird ein vom P. berufener Priester in das Bischofskollegium aufgenommen, in dem unter dem Nachfolger des hl. Petrus das Apostelkollegium fortdauert. Zugl. wird m. der B. die Fülle des Weihesakramentes übertragen (LG Art. 19 u. 20), um in der Person Chr. des Hauptes – dem Bischofsamt entspr. – die Dienste des Lehrens, des Heiligens u. des Leitens auszuüben u. dadurch das Volk…