Blasphemie - Staatlich
Im freiheitlichen Verfassungsstaat der BRD ist Gott „kein Grundrechtsträger und seine Ehre kein Rechtsgut“ (Isensee, 2013, S. 193). Der von grundrechtlichem Individualismus geprägte Staat bescheidet sich m. säkularer Zwecksetzung. Zur staatl. Angelegenheit kann B. nur dadurch werden, dass entweder durch sie Grundrechtsträger betroffen werden, die den Staat um Schutz ersuchen, od. aber ureigene säkular…