Blutsverwandtschaft - Katholisch
B. (consanguinitas) od. natürliche Verwandtschaft ist, im Unterschied zur gesetzlichen Verwandtschaft (Adoption), das auf gemeinsamer Abstammung beruhende Verhältnis zweier Personen zueinander. Die Ehelichkeit der Geburt des Nachkömmlings ist unbeachtlich. Die kan. Zählweise folgt der röm.-rechtlichen Tradition. Das Verhältnis der B. bestimmt sich nach Linien u. Graden (c. 108 § 1; c. 918 CCEO). In gerader Linie besteht unmittelbare…