Brachium saeculare - Historisch
Der Begriff B., d. h. die Gewährung des weltlichen Arms, bez. seit dem MA den Schutz, den der Staat – jedoch m. immer weitergehenden Einschränkungen – der Kirche zur Durchführung ihrer Anordnungen u. zur Abwehr von Angriffen gewährte. Seit der Anerkennung durch den röm. Staat hielt die Kirche an der Forderung fest, dass der Staat zur Sicherstellung der kirchl. Aufgaben u. zum Schutz der Freiheit der Kirche ihr auf Anforderung…