Brautexamen - Katholisch
Im B. werden die inhaltlichen u. formalen Voraussetzungen für eine kirchl. Eheschließung geprüft. Die BK sollen für ihren Bereich Normen über die Prüfung der Brautleute (examen sponsorum) erlassen (c. 1067). Die DBK hat für das B. Partikularnormen erlassen (zu cc. 1067, 1126, 1127 § 2 u. Ehevorbereitungsprotokoll m. Anmerkungstafel), die seit dem 01.11.2005 in Kraft sind (Ehevorbereitung, Brautunterricht u. Aufgebot). Die einheitlichen Bestimmungen der Diözesanbischöfe zu cc. 1071 § 1 3°, 11…