Bußkanoniker - Katholisch
1. Die hist. Wurzeln dieses KA reichen bis in die ersten Jhh. der Kirche. Zur Gewährleistung des Vollzugs der kirchl. Buße beginnen die Bf. nach der Konstantinischen Wende ihre Bußgewalt auf Priester zu übertragen. Das IV. Laterankonzil (1215) u. das Konzil von Trient (1545-1563) bereiten die Bestimmungen des CIC/1917 über den B. (cann. 398, 399, 401) vor. Er ist Mitglied eines Kanonikerkapitels, übt von Rechts wegen nicht delegierbare ordentliche Vollmacht aus u. kann von den dem Bf. reservierten Sünden u. Beug…