Bußordnung - Katholisch
Festgelegte Tage u. Zeiten der Buße i. V. m. den entspr. Werken der Buße bestimmt der Gesetzgeber in der B. Im CIC/1917 wurde in Liber III unter dem Titel XIV „De abstinentia et ieunio“ in den cann. 1250-1251 eine B. für die Gesamtkirche definiert. An bestimmten Bußtagen mussten die Gläubigen abstinent sein (can. 1251), also auf den Verzehr von Fleisch u. Fleischbrühe verzichten (can. 1250). Zudem waren die Gläubigen gem. can. 1250 zum Fasten verpflichtet, was eine nur einmalige Sättigung am Tag beinhaltet.
Das …