Bürgschaft - Katholisch
B. (fideiussio) bez. ein einseitig verpflichtendes Einstehen für die Erfüllung von Verbindlichkeiten Dritter gegenüber einem Gläubiger. Weil dies die üblichen u. notwendigen Geschäftsvorgänge sowie die bestimmungsmäßige Verwendung von Geldern einer Rechtsperson übersteigt, gehört die B. nicht zu den Akten der ordentlichen Vermögensverwaltung. Eine förmliche Zuordnung zu den Akten der außerordentlichen Vermögensverwaltung hat das Partikularrecht (Statuten, Diözesanbischof) vorzune…