Bußzeit - Katholisch
Neben regelmäßigen Bußtagen, die von der Bußordnung definiert werden, sieht das kirchl. Recht seit alters her auch länger andauernde B. vor. Bereits in der KO Didache am Ende des 1. Jh. ist ein zweitägiges Bußfasten zur Vorbereitung auf die Taufe bezeugt (Kap. 7, 4). Ab dem Ende des 3. Jh. ist die vierzigtägige B. für die Vorbereitung auf das Osterfest, die sog. Quadragesima, bezeugt. Sie beginnt am Aschermittwoch u. endet m. der Messe am Gründonnerst…