Byzantinisches Recht - Orthodox
Der Begriff B. R. kann in zwei Bedeutungen verwendet werden: a) im breiteren Sinne, als die Masse aller Regelungen (so kirchl. wie staatl.) welche die Kirche betreffen, u., b) im engeren Sinne, als rein kirchl. Beschl., Kanones u. Regeln. B. R. entwickelte sich von einer marginalen rechtlichen Tradition der ersten chr. Jhh. zu einem wichtigen Bestandteil des byzantinischen Rechtssystems. Ab dem 6. Jh. wird das B. R., im Gegen…