Causae maiores - Katholisch
Nach der Legaldefinition in can. 220 CIC/1917 heißen c. m. wichtigere Angelegenheiten, die ihrer Natur nach od. durch positives Gesetz dem Papst zustehen. Obgleich sich diese Definition im CIC/1983 nicht mehr findet, gibt es nach wie vor c. m. in diesem Sinne (z. B. cc. 291, 338, 1405 § 1; cc. 51, 396, 1060 § 1 CCEO). Nach der ApK P. Johannes Pauls II. über die Römische Kurie PastBon vom 28.06.1988 sind der Approbation des P., abgesehen von bestimmten Ausnahmen, „decisiones maioris momenti“ vorz…