Die c. (lat., dt. etwa: (Vertrags)Bestimmung, dass die Umstände gleich bleiben) bez. den stillschweigenden Vorbehalt der Vertragsschließenden, dass der Fortbestand eines Vertrages unter der Bedingung gleichbleibender Umstände steht, u. zwar objektiver Umstände, die den Parteien selbst nicht bewusst sein müssen. Bei nachträglicher Änderung dieser Verhältnisse sollten sich die Parteien vom Vertrag lösen dürfen. Di…
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Heinrich de Wall,
“Clausula rebus sic stantibus”, in:
Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht, Herausgeber: Heribert Hallermann, Thomas Meckel, Michael Droege, Heinrich de Wall.
Consulted online on 31 March 2023 <https://dx.doi.org/10.30965/9783506786371_0381>