Codex Justinianus - Historisch
Der C. J. ist eine Slg. von Kaisergesetzen aus der Zeit von Hadrian bis Justinian, die in der Kodifikation des Kaisers Justinian (Corpus Iuris Civilis) eine bes. Stellung einnimmt. In seiner Erstfassung, veröff. am 07.04.529 u. am 16.04. des gleichen J. in Kraft getreten, steht er nicht nur am Anfang der großen Gesetzgebung, sondern ist in einer Neubearbeitung, die durch die rege Reformgesetzgebung Justinians nötig geworden war, zugl. an ihrem Ende a…