Contumacia - Katholisch
C. bez. im Strafrecht die Widersetzlichkeit gegen die geltende Ordnung. Eine angedrohte Beugestrafe soll einen Täter vom Begehen einer Straftat abschrecken, eine verhängte Beugestrafe ihn zu Reue u. Umkehr bewegen (daher Besserungs- bzw. Medizinalstrafe), weshalb sie nur bis zum Erlangen dieses Zieles, nicht aber auf Dauer verhängt werden kann (c. 1358 § 1; c. 1424 CCEO). Im Falle der C. ignoriert der Täter diese Warnung u. verhindert bei Fortdauer der C. einen Straferlass. So begegnet der Begriff im CIC in…