Convalidatio simplex - Katholisch
Mit c. wird das einfache Gültigmachen einer nach kirchl. Recht fehlgeschlagenen Eheschließung bez. Voraussetzungen u. Verfahren sind in cc. 1156-1160, cc. 843-847 CCEO geregelt.
Die c. kommt in Fällen infrage, in denen beide Ehepartner der kan. Formpflicht unterliegen, der Ehewille bei einem Ehewerber od. bei beiden nicht vorhanden od. fehlerhaft war, die Eheschließungsfähigkeit gefehlt hat od. ein Formmangel vorliegt.
Das Ehehindernis fehlendes Alter (c. 1083; c. 800 CCEO) kann…