Cuius regio, eius religio - Historisch
(„Wessen Gebiet, dessen Religion“) ist eine Formel, m. der das staatskirchenrechtliche System im Hl. Röm. Reich Dt. Nation nach dem Augsburger Religionfrieden 1555 schlagwortartig zusammengefasst wurde. Die Formel selbst ist weder im Religionsfrieden noch in späteren Rechtstexten enthalten, sondern wurde durch den Juristen Joachim Stephani (1544-1623) in seinem Werk Institutiones juris canonici (1599) geprägt. Durch…