Dachverband - Staatlich
Begrifflich ist ein D. eine Vereinigung, der nicht Individuen angehören, sondern die ihrerseits aus Verbänden zusammengesetzt ist. D. sind z. B. die derzeit vier größeren deutschlandweit organisierten muslimischen Verbände, die sich aus Landesverbänden, Moscheegemeinden u. a. Vereinen zusammensetzen. Ob solche D. als Religionsgemeinschaften zu qualifizieren sind u. damit die spezifischen Rechte einer Religionsgemeinschaft, z. B. bei der Bestimmung der Grundsätze des Religion…