Definitivprozess - Katholisch
Unter D. versteht man in der kath. Kirche das förmliche Verfahren des Hl. Stuhls zur abschließenden Überprüfung der persönlichen Eignung eines Kandidaten für das Bischofsamt sowie evtl. die Vorgänge einer gebundenen Verleihung (Wahl) (Bischofswahl); zuständig für den D. sind die Kongregation für die Bischöfe für die Kandidaten der Lat. Kirche bzw. die Kongr. für die Orient. Kirchen für die Kandidaten der Orient. Kirchen (cc. 377 § 1, 378 § 2 u. cc. 182 § 3, 185 § 1 CCEO…