Dekan - Katholisch
1. D. (lat. decanus) bez. allg. den Vorsteher eines Kollegiums, dem als primus inter pares dessen Repräsentanz bzw. Außenvertretung zukommt. Modus der Bestellung (zumeist u. urspr. eine [bestätigungsbedürftige] Wahl) u. genaue Rechtsstellung variieren je nach Amt, die konkrete Amtsbezeichnung (Dechant eher unüblich) hängt von der regionalen Gepflogenheit ab. Der Vorsteher des Kardinalskollegiums (c. 352; durch den P. bestätigungsbedürftige Wahl der Kardinalbischöfe) u. der RR (PastB…