Dekretalisten - Katholisch
Als D. werden die Kanonisten bez., die das nachgratianische Recht, v. a. der päpstlichen Dekretalen, bearbeiteten. Kanonisten wurden bis zum CIC/1917 (Codex Iuris Canonici) als D. bez. Gratian erfasste in seinem Decr. Rechtsquellen vor 1140 (Gratian, Johannes u. Decretum Gratiani). Nach dem Erscheinen des Decr. entstand bereits in der zweiten Hälfte des 12. Jh. umfängliches neues Recht (Case Law) in päpstlichen Dekretalen. Ab 1160 sammelten Dekretisten dieses neue Recht u. fügten es unsystematisc…