Dekretverfahren - Katholisch
D. ist kein feststehender Terminus technicus; der kirchl. Gesetzgeber verzichtet auf diesen Begriff. In der kan. Fachliteratur begegnet der Ausdruck D. in erster Linie im Kontext des kirchl. Strafprozesses, daneben zuweilen auch bei den kirchl. Eheprozessen. Für letztere ist zum einen auf die sog. Dekretbestätigung in II. Instanz zu verweisen (früher nach c. 1682 § 2 aF bzw. c. 1368 § 2 aF CCEO, seit der Reform des Eheprozessrechts durch das MP MIDI [2015] …