Delicta graviora - Katholisch
Als D. werden im kan. Recht eine Reihe von schwerwiegenderen Straftaten bez., deren strafrechtliche Ahndung der Kongregation für die Glaubenslehre vorbehalten ist. Nach Art. 52 PastBon urteilt die Kongr. sowohl über Straftaten gegen den Glauben (Häresie, Apostasie u. Schisma – cc. 751, 1364; cc. 1436 § 1, 1437 CCEO) als auch über D. „gegen die Sitten und solche, die bei der Feier der Sakramente begangen wurden“. Zunächst blieb unklar, welche Straftaten neben den del…