Demokratie - Staatlich
1. Grundlagen: Das GG kennzeichnet in Art. 20 Abs. 1 u. 2 sowie in 28 Abs. 1 als einen demokratischen Staat, enthält aber ebenso wenig wie andere demokratische Verf. eine nähere inhaltliche Beschreibung. Grundlegendes hat das BVerfG in seiner Definition der freiheitlichen demokratischen Grundordnung herausgearbeitet (BVerfGE 2, 1, 12 f.; ähnli…