Derogation - Katholisch
Im KR ist D. der Fachausdruck für die teilweise Aufhebung bzw. Abänderung eines Gesetzes durch den zuständigen Gesetzgeber, welche mittels ausdrücklichen Widerrufs (d. h. wenn der Gesetzgeber eine eindeutige Erkl. abgibt, dass bestimmte Gesetzesnormen abgeändert werden) od. stillschweigend (d. h. durch den Erlass von teilweise konträren od. die Materie z. T. neu regelnden Gesetzesbestimmungen) geschehen kann (vgl. c. 20; c. 1502 CCEO). D. wird in Recht u.…