Desuetudo - Katholisch
Der Begriff d. stammt aus dem röm. Recht; durch d., also durch die gewohnheitsmäßige Nichtbefolgung eines Gesetzes, wird dieses außer Kraft gesetzt (vgl. Digesten 1, 3, 32 § 1: „ut leges… etiam tacito consensu omnium per desuetudinem abrogentur“). Im CIC/1917, im CIC/1983 u. im CCEO wird die d. nicht erwähnt (Gesetzesgeltung u. Gesetzesverpflichtung); in der kan. Literatur führt die Nichtübung durch die Gesetzesunterworfenen zum Wegfall eines Gesetzes von innen her. Als Bsp. wird häufig die…