Devolution - Katholisch
1. Im kan. Ämterrecht wird zwischen echter u. unechter D. unterschieden. Echte D. liegt vor beim Übergang der Amtsverleihung an eine andere Stelle, wenn das Verleihungsrecht aus Nachlässigkeit od. bei Verhinderung des/der zunächst Zuständigen nicht ausgeübt wird. Bspw. geht bei Vakanz des bfl. Stuhls das Bestellungsrecht für einen Diözesanadministrator auf den Metropoliten bzw. den dienstältesten Suffraganbischof über, wenn innerhalb der vorgeschriebenen Zeit kein Diözesanadministrator rec…