Dienstgeheimnis - Staatlich
Ein D. ist jede Information, die ihrem Träger im Zusammenhang m. dessen dienstlicher Tätigkeit bekannt geworden ist u. Dritten aufgrund Rechtsvorschrift nicht offenbart werden darf (entspr.: Amtsgeheimnis bei amtl. Tätigkeit) (Amt).
(Rechts-)Hist. wurzelt die Figur des D. im Dualismus von Staat u. Gesellschaft u. der hieraus abgeleiteten Notwendigkeit, den Staat als Ordnungsgaranten vor einem uneingeschränkten…