Diözesanbischof - Katholisch
1. Vat II bestimmt in CD 11, 2 den D. als pastor proprius, ordinarius et immediatus der ihm anvertrauten Teilkirche, der in ihr u. für sie den Hirtendienst in den drei Aufgabenbereichen der Verkündigung, der Heiligung u. der Leitung ausübt. Im Zusammenwirken m. dem Presbyterium führt er die ihm anvertrauten Gläubigen durch Wort u. Sakrament, d. h. durch Verkündigungs- u. Heiligungsdienst, im Hl. Geist zu einer Teilkirche zusammen, in der die eine hl. kath. u. apost. Kirc…