Diözesankurie - Katholisch
In der D. (cc. 469-494) sind nach der Grundnorm in c. 469 jene Einrichtungen u. Personen zusammengefasst, „die dem Bischof in der Leitung der ganzen Diözese helfen, insbesondere bei der Leitung der pastoralen Tätigkeit, bei der Besorgung der Verwaltung der Diözese sowie bei der Ausübung der richterlichen Gewalt“ (Kirchenleitung). Dabei wird die in CD 27 formulierte konziliare Vorgabe umgesetzt, wonach die Kurie nicht nur für die Verwaltung u. die Rspr. ein geeignetes Mittel sein…