Diözesanpastoralrat - Katholisch
1. Der D. (Cons. pastorale) ist ein aus Klerikern, Ordensangehörigen u. Laien zu bildendes diözesanes Ratsgremium, das bei entspr. Bedarf vom Diözesanbischof eingerichtet werden soll, um unter dessen Leitung die pastorale Arbeit in der Diözese zu reflektieren u. praktisch zu orientieren. Als verfassungsrechtliches Beratungsorgan (Beratung) des Diözesanbischofs unterscheidet er sich vom Diözesanrat der Katholiken als einem eigenständigen Gremium des Laienapostolats.
2. In dieser Ge…