Diözesanrat - Katholisch
Im Unterschied zu den verfassungsrechtlichen Beratungsorganen des Diözesanbischofs ist der D. – auch Katholikenrat genannt – ein Organ des Laienapostolats auf Diözesanebene. Seine Funktion besteht darin, eigenständig die Anliegen der Katholiken einer Diözese in der gesellschaftlichen u. kirchl. Öffentlichkeit zu vertreten sowie die Aktivitäten des Laienapostolates in der Diözese zu initiieren u. zu koordinieren.
Das Rechtsinstitut des D. ist letztlich auf die Forderung des Vat II zurückzu…