Diözesansynode - Katholisch
1. Gesch. ist das Rechtsinstitut der D. (synodus dioecesana) auf die regelmäßigen Versammlungen des Presbyteriums am Sitz des Bf. unter dessen Leitung zurückzuführen. Rechtliche Bestimmungen lassen sich bis ins 6. Jh. (c. 7 der Synode v. Auxerre, ca. 585) nachweisen. Das Lat. IV (1215) verpflichtete die Bf. bei Strafe der Suspension zur jährlichen Abhaltung einer D. im Anschluss an ein Provinzialkonzil, um dessen Beschl. zu veröffentlichen (c. 6…