Dispens - Katholisch
Die D. (cc. 85-93; cc. 1536-1539 CCEO) gehört zu den Verwaltungsakten im Einzelfall (c. 35) u. folgt deren Regelungen. Als solche ist sie hoheitliches Handeln u. an Ausübung von ausführender Leitungsgewalt gebunden. Sie kommt einer Person durch Amtsübertragung (Ordinarius) od. kraft rechtmäßiger Delegation zu. Dispensgewalt wird gültig u. erlaubt im Rahmen der Zuständigkeit ausgeübt innerhalb des sachlichen, territorialen od. personalen Aufgabenbereichs. Durch D. wird erlaubt od. gül…