Dissimulation - Katholisch
D. ist ein dem kan. Recht eigenes Inst., das dazu dient, ein größeres Übel zu vermeiden. Bei Anwendung der D. verzichtet die zuständige Autorität darauf, Maßnahmen zu ergreifen u. toleriert eine gegen ein allg. Gesetz stehende Handlung, o. dabei das Gesetz zu ändern.
Im Gegensatz zur Dispens erfolgt bei D. keine direkte Anerkennung des gegen das Gesetz gerichteten Verhaltens; es handelt sich um eine schweigende Dispens. Daher ist die D. eng m. der Toleranz verwandt, denn in beiden Fällen wird auf die Ahnd…