Disziplin - Katholisch
Der Begriff der D. (disciplina) wird in den geltenden Gesetzbüchern der kath. Kirche (CIC u. CCEO) m. unterschiedlichen u. nicht immer klar gegeneinander abgrenzbaren Bedeutungen verwendet. Drei Grundbedeutungen lassen sich unterscheiden.
D. bez. zunächst die kirchl. Rechtsordnung i. S. einer Gesamtheit objektiver Rechtsnormen göttl. od. rein kirchl. (z. B. leges disciplinares: cc. 6 § 1 n. 4, 87 § 1; c. 150 §§ 2 f. CCEO) Rechts (Kirchenrecht), die als solche (disciplina ecclesiastica) von den Inhal…