Dolmetscher - Katholisch
Ein D. (lat. interpres) vermittelt durch mündliche od. gebärdensprachliche Übers. zwischen Personen, die sich nicht od. nicht gut genug in ders. Sprache verständigen können. Im KR geregelt ist der Einsatz von D. bei der Beichte, der Eheschließung u. im kirchl. Prozess. a) Weil Gläubige ein Recht auf Sakramentenempfang haben (c. 213; c. 16 CCEO), darf niemand gehindert werden, m. Hilfe eines D. zu beichten; ein Missbrauch dieses Rechts od. Ärgernis durch den D.-Einsatz muss…