Domdekan - Katholisch
Der D. (= Domdechant) ist Mitglied u. Dignität/Dignitär (= Würdenträger) des Domkapitels. Das Amt des D. entwickelte sich im Laufe der Geschichte zur Entlastung des Dompropstes bei der Feier der Liturgie, hinsichtlich der Disziplin im Domkapitel u. gelegentlich auch für die Vermögensverwaltung des Domkapitels. Das gesamtkirchliche Rahmenrecht zu den Kathedral- (= Dom-) u. Kollegiatskapiteln (cc. 503-510) überlässt die innere Ordnung den Statuten. So variieren die tatsächlich vom D. w…