Domkapitular - Katholisch
D. (Domherr) ist Mitglied eines Domkapitels (= Kathedralkapitels). Als Kanoniker gehört er zu den vollberechtigten Mitgliedern des Domkapitels. In den Bistümern im Bereich der DBK nimmt er zusammen m. den anderen Kanonikern u. Dignitären/Dignitäten (Domdekan u./od. Dompropst) des jeweiligen Domkapitels die Aufgaben des Konsultorenkollegiums (c. 502) wahr. Die Bestellung des D. erfolgt gem. dem Statut, dabei wird dem Diözesanbischof regelmäßig ein Mitwirkungsrecht …