Dompropst - Katholisch
Der D. ist (vollberechtigtes) Mitglied u. erster Dignitär (= Würdenträger) eines Domkapitels. Der Begriff Propst leitet sich aus dem Lat. präpositus (= Vorsteher) ab. Zu seiner Entlastung bei der Feier der Gottesdienste, bei der Durchsetzung der Disziplin u. gelegentlich auch bei der Vermögensverwaltung hat sich im Laufe der Geschichte das Amt des Domdekans entwickelt. Eine gesamtkirchliche Norm ist in c. 507 zu finden, die notwendig einen Vorsteher eines Kanonikerskapitels vorschreibt. Die R…