Domvikar - Katholisch
Ein D. (= Dompräbendend) ist (teilberechtigtes) Mitglied des Domkapitels. Im Hochmittelalter entwickelte sich das Amt des D., auch Chorvikar genannt, zunächst als persönliches Stellvertretungsamt für (Dom-)Kapitulare. Die Bez. D. leitet sich aus dem Lat. vicarius (= Vertreter) ab. Die D. erfüllten an Stelle des Kanonikers die Residenzpflicht u. vollzogen das Chorgebet. In der Folgezeit entwickelten sich die D. zur allg. Hilfe des Domkapitels. Die Anza…