Doppeltrauung - Katholisch
Unter einer D. versteht man eine zweite religiöse Trauung, die vor od. nach einer kath. Eheschließung m. der Kundgabe od. Erneuerung des Ehekonsenses erfolgt. Diese D. ist nach c. 1127 § 3 u. c. 839 CCEO verboten. Während sich die chr. Kirchen prinzipiell in diesem Sachverhalt einig sind, ist für die Eheleute versch. Religionen eine D. oftmals nur schwer zu vermeiden. Ebenfalls in c. 1127 § 3 verboten ist die Simultantrauung, bei der der jeweilige Amtsträger (Amtsträger, kirchlicher) einer Konfession den E…