Ecclesia sui iuris - Katholisch
Gem. c. 27 CCEO wird eine Gemeinschaft von Christgläubigen, die durch eine Hierarchie rechtmäßig verbunden ist, eine E. genannt, wenn sie von der höchsten Autorität (Autorität, religiöse) der Kirche als solche entweder ausdrücklich od. stillschweigend anerkannt wird. Demnach kennzeichnen drei Elemente eine E.: a) eine Gemeinschaft von Gläubigen, b) die sie verbindende Hierarchie u. c) die Anerkennung als E. durch die höchste kirchl. Autorität (P./Bisch…