Eckpunktepapier der KMK - Katholisch
Theol. Studien, sei es an staatl. Universitäten od. staatl. anerkannten kirchl. Fak., gehören zu den res mixtae. Sie haben sich daher neben dem staatl. Hochschulrecht auch an den Konk. bzw. Staatskirchenverträgen u. den entspr. kirchl. Normen auszurichten.
Aufgrund dieser gemeinsamen Verantwortung von Staat u. Kirche für die Theol. Fak. u. Ausbildungsstätten hat am 13.12.2007 die KMK der BRD in Absprache m. der EKD sowie der DBK, die hierfür die vorhergehende Zustimmung der Kongregation f…