Eheauflösung - Katholisch
Aus jeder gültigen Ehe entsteht nach kath. Lehre zwischen den Gatten ein seiner Natur nach lebenslanges u. ausschließliches Band (c. 1134) (Ehegültigkeit u. Eheband). Doch absolute Unauflöslichkeit kommt nur der sakramentalen u. vollzogenen Ehe von zwei Getauften zu, die durch keine menschliche Macht aufgelöst werden kann (c. 1141) (Ehevollzug u. Vollzugstheorie). Für die geschlechtlich nicht vollzogene Ehe von Getauften wie für die nichtsakramentale Ehe, bei der wenigstens ein Part…