Eheband - Katholisch
Die kath. Kirche versteht die Ehe als Bund (Ehebund), durch den Mann u. Frau unter sich die Gemeinschaft des ganzen Lebens begründen. Die Eheschließung bewirkt eine rechtliche Bindung zwischen den Eheleuten, die E. genannt wird.
1. Rechtsbegriff: Religiöse Bindungen m. Auswirkungen auf den Personenstand heißen im CIC ligamen od. vinculum. Für das E. wird ausschließlich letzterer Begriff verwendet. Deshalb würde das traditionell als impedimentum ligaminis bez. Ehehindernis des bestehenden E. (c. 1085 § 1) besse…