Ehebandverteidiger - Katholisch
1. Der E. vor dem CIC/1983: Erstmalige Erwähnung findet das Amt das E. in der Konst. Dei Miseratione, die Benedikt XIV. am 03.11.1741 promulgierte. Anlass zur Einf. des E. war insb. die mangelnde Sorgfalt der Richter in den Ehenichtigkeitsprozessen (Ehenichtigkeitsverfahren), die Heck als Tendenz umschreibt, „teils aus mangelnder Rechtskenntnis, teils aus Pflichtvergessenheit allzu leicht“ (Heck, 1937, 21) Ehen für nichtig zu erklären. Benedikt XIV. führte die…