Ehebund - Katholisch
Der CIC/1917 normierte die Ehe vornehmlich als Vertrag (contractus) u. damit als Rechtsgeschäft i. S. der augustinischen Ehezwecklehre u. des Hauptzwecks der Zeugung u. Erziehung von Nachkommen gem. can. 1013 § 1, dem der Vertragsinhalt des wechselseitig überschriebenen Ius in corpus gem. can. 1081 § 2 entsprach. Dem prokreativen u. kontraktualistischen Verständnis entspr. stellten die gegenseitige Hilfe der Partner („mutuum adiutorium“) u. die Aus…