Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht

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Eheerlaubnis
(302 words)

Eheerlaubnis - Katholisch

Als E. wird die hoheitliche Zustimmung zu einer durch ausdrückliches Verbot behinderten Assistenz der Eheschließung verstanden. Die E. ist vor der Eheschließung einzuholen, ansonsten bleibt diese verboten (Ehevorbereitung). Eine fehlende E. tangiert die Gültigkeit der Ehe jedoch nicht.

Die E. des Ordinarius ist gefordert (Trauungsverbot) für die Assistenz bei „Eheschließung[en] von Wohnsitzlosen“ (c. 1071 § 1 °1), bei nach bürgerlichem Recht nicht anerkannten od. möglichen Ehen …

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Jürgen Olschewski, “Eheerlaubnis”, in: Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht, Herausgeber: Heribert Hallermann, Thomas Meckel, Michael Droege, Heinrich de Wall. Consulted online on 24 March 2023 <https://dx.doi.org/10.30965/9783506786371_0558>
First published online: 2019
First print edition: ISBN: 9783506786371, 2018



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