Eheerlaubnis - Katholisch
Als E. wird die hoheitliche Zustimmung zu einer durch ausdrückliches Verbot behinderten Assistenz der Eheschließung verstanden. Die E. ist vor der Eheschließung einzuholen, ansonsten bleibt diese verboten (Ehevorbereitung). Eine fehlende E. tangiert die Gültigkeit der Ehe jedoch nicht.
Die E. des Ordinarius ist gefordert (Trauungsverbot) für die Assistenz bei „Eheschließung[en] von Wohnsitzlosen“ (c. 1071 § 1 °1), bei nach bürgerlichem Recht nicht anerkannten od. möglichen Ehen …