Ehegesetzgebung - Katholisch
E. ist ein jurisdiktioneller Vorgang u. bez. die Setzung von Rechtsnormen für das Rechtsinstitut Ehe. Doktrinelle u. a. autoritative Aussagen über die Ehe fallen nicht in diesen Bereich, selbst wenn es sich um Auslegungen naturrechtlicher bzw. dem göttlichen Recht zugeordneter Elemente handelt. E. setzt voraus, dass die Kirche in ihrem Zuständigkeitsbereich Gesetzgebungsvollmacht über die Ehe besitzt. Das gilt umfassend für deren Beginn u. das…