Ehegültigkeit - Katholisch
Für die Gültigkeit einer Ehe gibt es drei grundlegende Erfordernisse, die bei der Abgabe der Ehewillenserklärung zugl. vorliegen müssen: Die Brautleute müssen rechtlich dazu befähigt sein (Ehefähigkeit), den Ehewillen zu erklären. Es dürfen keine Ehehindernisse vorliegen (cc. 1071-1094; cc. 789-812 CCEO). Der erklärte Ehewille muss m. dem wirklichen Willen übereinstimmen u. von Willensmängeln beider Brautleute frei sein (cc. 1095-1103; cc. 818-825 CCEO) (Ehekonsensmängel). Der Ehewille von …